Der Arbeitskreis trägt insbesondere bei zur
- differenzierten Bestandserhebung und laufenden Aktualisierung der Versorgungsangebote
- detaillierten Bedarfsmeldung für unversorgte oder mangelversorgte Bereiche
- Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für erkannte Bedarfe
- Abstimmung der Zusammenarbeit und aller Aktivitäten der an der Suchthilfe-Versorgung Beteiligten (Vernetzung der Leistungsangebote)
Der AK Suchthilfe arbeitet mit der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe des Bezirks Oberbayern und dem Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung Oberbayerns (Gremium GSV) zusammen. Über den für das Versorgungsgebiet zuständigen Regionalbeauftragten des Bezirks Oberbayern werden Arbeitsergebnisse, Bedarfserhebungen und Erfordernisse überregionaler Kooperation in die zuständigen Gremien des Bezirks transferiert.
Neben dem AK Suchthilfe bestehen in München verschiedene Facharbeitskreise, die sich mit Themen der Suchthilfe befassen. Diese Arbeitskreise sind im AK Suchthilfe durch eine Delegation vertreten. Der AK Suchthilfe nimmt Themen und Anregungen der Facharbeitskreise auf und behandelt diese im Rahmen seiner Zuständigkeit, ebenso kann der AK Suchthilfe Fragestellungen an die Arbeitskreise richten, die zur Entwicklung des gesamten Versorgungssystems von Bedeutung sind.
Die konstituierende Sitzung des AK Suchthilfe des Gesundheitsbeirates fand am 14.05.1991 unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Thomas Zimmermann, damals Gesundheitsreferent der Landeshauptstadt München, statt. Grundlage neben den Aufgaben des Gesundheitsbeirates sind auch die Aufgaben gemäß den „Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen“. Der Arbeitskreis tagt viermal jährlich.
Den Vorsitz hat Birgit Gorgas, Koordinatorin für Psychiatrie und Suchthilfe des Gesundheitsreferats (seit 01.05.2006), stellvertretender Vorsitzender ist Olaf Ostermann, Abteilungsleitung Angebote für Ältere und niedrigschwellige Hilfen bei Condrobs e.V. (seit 03.03.2026).