Präambel
Der Gesundheitsbeirat ist ein Netzwerk, das als Plattform für Austausch, Koordination und Kooperation von Einrichtungen, Organisationen und bestehenden Netzwerken der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsversorgung und Pflege in der Landeshauptstadt München dient. Dabei setzt er sich für die nachhaltige Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und für die Erhöhung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Landeshauptstadt München ein, insbesondere durch Gesundheitsförderung und Prävention und im Hinblick auf gesundheitliche Chancengerechtigkeit.
Der Gesundheitsbeirat übernimmt die Rolle der Gesundheitsregionplus Landeshauptstadt München und die Aufgaben eines sektorenübergreifenden Netzwerks der an Prävention oder Versorgung beteiligten Stellen für die Landeshauptstadt München gemäß des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG, Art. 7 Abs. 4).
Der Gesundheitsbeirat beruht auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der Selbstverpflichtung. Die Eigenständigkeit der Mitglieder bleibt unberührt.
§ 1 Ziele und Aufgaben
- Der Gesundheitsbeirat fördert die Zusammenarbeit und die strategische Vernetzung der Akteur*innen des Münchner Gesundheitswesens. Er dient der gegenseitigen Beratung seiner Mitglieder und strebt einen interdisziplinären Informationsaustausch der Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens und strategisch wichtiger Partner*innen der Kommune an. Durch die Vernetzung und die Intensivierung der Kooperationen der mitwirkenden Einrichtungen und Institutionen trägt er dazu bei, die vorhandenen Angebote besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen und fördert die Koordination von Maßnahmen des Gesundheitswesens in der Landeshauptstadt München.
- In den drei Haupthandlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“, „Gesundheitsversorgung“ und „Pflege“ werden regionale Bedarfe identifiziert, durch die regionalen Akteur*innen im Gesundheitswesen priorisiert und durch kooperative Maßnahmen adressiert. Diese Haupthandlungsfelder sowie aktuelle Problemstellungen werden in den Gremien des Gesundheitsbeirats (Gesundheitsforum und Lenkungskreis) sowie in themenbezogenen Arbeitskreisen, Arbeits- und Projektgruppen des Gesundheitsreferats bearbeitet. Ein Austausch von Gesundheitsbeirat und kommunalen Gremien in den Haupthandlungsfeldern wird verstärkt, um Synergieeffekte nutzen zu können und Doppelstrukturen zu vermeiden.
- Der Gesundheitsbeirat unterstützt das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München und andere Akteur*innen bei der Bearbeitung von Gesundheitsthemen, für die es einer Kooperation verschiedener Gesundheitsperspektiven bedarf.
- Der Gesundheitsbeirat berichtet an den Stadtrat und stellt dem Stadtrat Informationen zu aktuellen Themen des Münchner Gesundheitswesens zur Verfügung.
- Das Gesundheitsforum ist ein wesentliches Vernetzungsgremium des Gesundheitsbeirats. Das fachliche Gremium priorisiert und behandelt wesentliche, vor Ort bearbeitbare und lösbare Themen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung sowie Pflege. Aufgaben des Gesundheitsforums sind unter anderem:
- Entschließungen zu regional prioritären Versorgungsthemen
- Formulierung von Vorschlägen zu regionalen Gesundheitszielen
- Initiierung von Kooperationsprojekten oder gemeinsame Maßnahmen der Akteur*innen
- Formulierung von Vorschlägen zu Handlungsempfehlungen, die unter Selbstverpflichtung der Beteiligten umgesetzt werden
- Informationsvermittlung und Durchführung von Fachveranstaltungen
- Verfassen von Stellungnahmen
- Der Gesundheitsbeirat unterstützt zudem den Transfer zwischen kommunaler und Landesebene und fördert darüber hinaus die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zwischen den Kommunen.
§ 2 Mitgliedschaft
- Der Gesundheitsbeirat setzt sich aus öffentlich-rechtlichen Institutionen der Gesundheitspolitik / Gesundheitsadministration, der Gesundheitsversorgung, Pflege und Gesundheitsförderung, aus Sozialversicherungsträgern, Wissenschaft und Forschung sowie aus sonstigen Akteur*innen des Münchener Gesundheitswesens zusammen.
- Eine jeweils aktualisierte Mitgliederliste wird dem Bericht an den Stadtrat beigefügt.
- Mitglieder können der Geschäftsstelle neue Mitglieder vorschlagen. Über die Aufnahme der neuen Mitglieder entscheidet der Lenkungskreis.
§ 3 Vorsitz und Geschäftsführung
- Den Vorsitz des Gesundheitsbeirats übernimmt die*der Gesundheitsreferent*in. Die*der Vorsitzende leitet das Gesundheitsforum. Die Stellvertretung übernimmt die*der stellvertretende Gesundheitsreferent*in.
- Die*der Vorsitzende vertritt den Gesundheitsbeirat nach außen.
- Die Geschäftsführung des Gesundheitsbeirats obliegt der Geschäftsstelle, die am Gesundheitsreferat eingerichtet ist.
- Die*der Vorsitzende und die Geschäftsstelle bringen ggf. Stellungnahmen und Beschlüsse in zuständige Gremien ein.
§ 4 Geschäftsstelle
- Die Geschäftsstelle unterstützt und koordiniert die Arbeit des Gesundheitsbeirats durch Organisation, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und der inhaltlichen Begleitung der Arbeitskreise, Arbeits- und Projektgruppen der Haupthandlungsfelder.
- Die Geschäftsstelle beobachtet, bewertet und erfasst die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die gesundheitliche Situation der Menschen in München.
- Die Geschäftsstelle gilt als eine Ansprechpartnerin für alle Mitglieder und als Koordinierungsstelle zwischen dem Gesundheitsforum sowie den Arbeitskreisen, Gremien und Arbeits- und Projektgruppen der Haupthandlungsfelder. Dies beinhaltet u. a. die Zusammenführung von Informationen sowie deren Weitergabe und trägt zur Öffentlichkeitsarbeit bei.
- Die Geschäftsstelle erstellt jährlich einen Umsetzungsplan, der mit dem Lenkungskreis abgestimmt wird, und bringt diesen in das Gesundheitsforum ein. Der Umsetzungsplan dient als Planungsgrundlage für die Aktionen des Gesundheitsbeirats in diesem Jahr und berücksichtigt die drei Haupthandlungsfelder. Die Geschäftsstelle überwacht die Realisierung des aufgestellten Umsetzungsplans.
- Die Geschäftsstelle bereitet eine Budgetplanung in Abstimmung mit der*dem Vorsitzenden vor und unterstützt eine sachgerechte, zielführende, effiziente und ressourcenschonende Arbeit des Gesundheitsbeirats.
- Die Geschäftsstelle berichtet halbjährlich dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und einmal jährlich dem Gesundheitsforum über die bearbeiteten Themen und Ergebnisse.
- Die Geschäftsstelle ist federführend für die Entwicklung und Durchführung von geeigneten Formaten zur Bearbeitung der Themen des Umsetzungsplans und Aufbereitung der Ergebnisse, Weiterleitung und Veröffentlichung verantwortlich.
- Auch die Geschäftsstelle stellt den Kontakt zu anderen Netzwerken und Gremien her.
- Die Geschäftsstelle steht im Austausch mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
§ 5 Gesundheitsforum
- Die Sitzungen des Gesundheitsforums finden mindestens einmal jährlich statt.
- Am Gesundheitsforum nimmt jeweils eine von den Mitgliedseinrichtungen und ‑institutionen ernannte Person bzw. deren Stellvertretung teil.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die*der Vorsitzende des Gesundheitsbeirats bzw. die Vertretung und die Geschäftsführung des Gesundheitsbeirats haben jeweils eine Stimme.
- Zusätzlich zu den stimmberechtigten Mitgliedern können Gäste und themenbezogen Expert*innen ohne Stimmrecht zeitweilig hinzugezogen werden.
- Das Gesundheitsforum wird spätestens 7 Tage vor Sitzungstermin in Textform durch die Geschäftsstelle nach Abstimmung mit der*dem Vorsitzenden einberufen. Die Tagesordnung und ggf. weitere Beratungsunterlagen werden der Einladung beigefügt. Ein nächster Termin kann auch jeweils in der stattfindenden Sitzung vereinbart werden.
- Vorschläge zur Tagesordnung müssen spätestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Das Gesundheitsforum behält sich vor, die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung zu genehmigen bzw. zu verändern.
- Im Falle einer Verhinderung benachrichtigen die Teilnehmer*innen rechtzeitig ihre Stellvertreter*innen sowie die Geschäftsstelle.
- Das Gesundheitsforum tagt nicht öffentlich. Die*der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses werden zum Gesundheitsforum eingeladen. Gäste oder Expert*innen können nach Anmeldung und bei thematischem Bezug teilnehmen.
- Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt und anschließend von der Geschäftsstelle an alle Mitglieder versandt.
- Die Sitzungen finden in der Regel hybrid statt. Sitzungen in Präsenz und online sind ebenfalls möglich.
§ 6 Beschlussfähigkeit und Abstimmung
- Das Gesundheitsforum ist beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
- Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
- Entscheidungen, Stellungnahmen sowie Handlungsempfehlungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder und gleichzeitig dem Einvernehmen aller Mitglieder, die von der Umsetzung betroffen sind.
- Können Beschlüsse nicht im Rahmen von Sitzungen des Gesundheitsforums gefasst werden, erfolgt eine digitale Abstimmung.
§ 7 Selbstverpflichtung
- Grundlage der Arbeit des Gesundheitsbeirats ist die Freiwilligkeit und Gleichberechtigung seiner Mitglieder, über die institutionellen Grenzen und Interessen hinaus, bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit.
- Die Mitglieder unterstützen die Arbeit des Gesundheitsbeirats und verpflichten sich, im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten auf die Umsetzung verabschiedeter Handlungsempfehlungen hinzuwirken. Sie verpflichten sich zusätzlich, Entscheidungen des Gesundheitsforums zeitnah in ihre eigene Institution zu tragen.
- Ein Aufwendungsersatz für Reisekosten und die für den Gesundheitsbeirat eingebrachte (Arbeits-)Zeit findet nicht statt. Vielmehr trägt jedes Mitglied seine angefallenen Kosten selbst.
§ 8 Arbeitsgruppen
- Die Haupthandlungsfelder werden in den themenbezogenen Arbeitskreisen, -gruppen und Gremien des Gesundheitsreferates bearbeitet.
- Dauerhafte oder temporäre Arbeitskreise oder Arbeits- oder Projektgruppen können bei Bedarf zur Bearbeitung der Themen des Gesundheitsbeirats eingerichtet werden. Doppelstrukturen sollen vermieden werden.
§ 9 Lenkungskreis
- Der Lenkungskreis berät gemeinsam mit der Geschäftsstelle über die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Gesundheitsforums, betrachtet den Fortschritt des Umsetzungsplans und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.
- Der Lenkungskreis setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitz des Gesundheitsbeirats
- Geschäftsführung des Gesundheitsbeirats
- Drei Vertretungen der Haupthandlungsfelder
- Die Vertretungen der Haupthandlungsfelder werden im Gesundheitsforum von den Mitgliedern und der*dem Vorsitzenden des Gesundheitsbeirats für die Dauer von drei Jahren bestimmt.
- Die Sitzungen des Lenkungskreises finden mindestens zweimal jährlich auf Einladung der Geschäftsstelle statt.
- Die Sitzungen des Lenkungskreises sind nicht öffentlich. Über Ausnahmen und die Hinzuziehung weiterer Personen in einzelnen Sitzungen entscheidet der Lenkungskreis.
- Über die Ergebnisse der Lenkungskreissitzungen werden die Mitglieder des Gesundheitsbeirats in geeigneter Form (z. B. durch den Versand der Tagungsordnung zum nächsten Gesundheitsforum, in Form eines aktualisierten Umsetzungsplans, als Ergebnisprotokoll oder als mündlicher Bericht im Gesundheitsforum) durch die Geschäftsstelle informiert.
§ 10 Fachveranstaltungen
- Mindestens einmal im Jahr soll eine Fachveranstaltung durchgeführt werden. Die Veranstaltung behandelt aktuelle gesundheitspolitische Themen, richtet sich an die Fachöffentlichkeit und ist öffentlich.
- Die Geschäftsstelle ist im Austausch mit dem Lenkungskreis für die Entwicklung und Durchführung geeigneter Formate der Fachveranstaltung zuständig.
§ 11 Änderung der Geschäftsordnung
- Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem stimmberechtigten Mitglied vorgeschlagen werden.
- Wesentliche Änderungen der Geschäftsordnung werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
§ 12 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung zur Neustrukturierung des Gesundheitsbeirats am 28.05.2025 in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt die Geschäftsordnung des Gesundheitsbeirats vom 27.06.2012.